Das Immobiliengutachten

Ein ausführliches Immobiliengutachten kann im Falle eines Erbfalls, oder von Behörden in der Folge eines Rechtsstreits oder einer Scheidung verlangt werden. Auch im Falle einer geplanten Veräußerung Ihrer Immobilie aus unterschiedlichsten Gründen ist ein Gutachten oft unerläßlich.

Ein ausführliches Wertgutachten durch einen Gutachter ist sogar vor Gericht gültig. In all diesen Fallbeispielen erfolgt eine auf die individuelle BERATUNG, die jeweils auf die Situation des Kunden zugeschnitten ist.

Ein ausführliches Immobiliengutachten kann auch von Behörden im Falle eines Erbfalls, eines Rechtsstreits oder einer Scheidung verlangt werden. Es gliedert sich auf in das

  • Sachwertverfahren

  • Ertragswertverfahren

  • Vergleichswertverfahren

Ein ausführliches Wertgutachten durch einen Gutachter ist vor Gericht gültig. In all diesen Fallbeispielen erfolgt eine auf die individuelle Situation des Kunden zugeschnittene Beratung. Der Verkehrswert, welcher den schätzungsweise zu erreichenden Preis für eine Immobilie beschreibt, wird hierbei eindeutig und fachkundig ermittelt.

Der hieraus ermittelte Angebotspreis im Falle einer Veräußerung mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ermittelt.

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